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   BVerwG, 25.06.1987 - 2 C 50.86   

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BVerwG, 25.06.1987 - 2 C 50.86 (https://dejure.org/1987,2972)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1987 - 2 C 50.86 (https://dejure.org/1987,2972)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1987 - 2 C 50.86 (https://dejure.org/1987,2972)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gehobener Forstdienst als Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes - Laufbahn des gehobenen Forstdienstes in Nordrhein-Westfalen - Zugehörigkeit des gehobenen Forstdienstes zum technischen Dienst - Zugehörigkeit des gehobenen Forstdienstes zum nichttechnischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 77, 340
  • NVwZ 1988, 442 (Ls.)
  • DÖV 1988, 130
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.07.1984 - 2 B 47.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verstoß gegen den

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1987 - 2 C 50.86
    Diese Beschränkung auf den gehobenen technischen Dienst stehen, auch wenn zwischenzeitlich ein Fachhochschulabschluß für alle Beamten des gehobenen Dienstes in Bund und Ländern gefordert wird, verfassungsrechtliche Bedenken nicht entgegen (vgl. Beschluß vom 4. Juli 1984 - BVerwG 2 B 47.84 - ).
  • BVerwG, 27.01.1986 - 2 B 116.85

    Unterschiedliche Eingruppierungen der Beamten des gehobenen Dienstes in der

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1987 - 2 C 50.86
    Nach § 23 Abs. 2 BBesG (vgl. auch Fußnote 1 zur BesGr. A 10) in Verbindung mit Art. IX § 3 Abs. 5 2. BesVNG ist mithin neben dem Erfordernis, daß "für die Befähigung der Abschluß Fachhochschule gefordert wird", auch Voraussetzung, daß es sich um einen Beamten "des gehobenen technischen Dienstes" handelt (vgl. auch Beschluß vom 27. Januar 1986 - BVerwG 2 B 116.85 -).
  • BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 65.86

    Beamtenbesoldung - Hafenlotse - Technikerzulage

    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 25. Juni 1987 - BVerwG 2 C 50.86 - (BVerwGE 77, 340) ausgeführt hat, gibt das hier maßgebliche Besoldungsrecht keinen Aufschluß darüber, welcher Laufbahn das einzelne Amt angehört und wie diese Laufbahn einzuordnen ist.
  • BVerwG, 16.05.2012 - 2 B 77.11

    Besoldung der Fachlehrer des gehobenen nichttechnischen Dienstes ohne Ingenieur-

    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die unterschiedliche Behandlung der Laufbahnen des gehobenen technischen und des nichttechnischen Dienstes nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 6. Dezember 1982 - 2 BvR 547/81 - BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1987 - BVerwG 2 C 50.86 - BVerwGE 77, 340 = Buchholz 240 § 23 BBesG Nr. 3, Beschluss vom 4. Juli 1984 - BVerwG 2 B 47.84 - Buchholz 235 § 23 BBesG Nr. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2000 - 12 A 4593/98

    Voraussetzungen des besoldungsrechtlichen Anspruchs auf Gewährung einer

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 25. Juni 1987 - 2 C 50.86 -, BVerwGE 77, 340 sowie Urteil vom 25. Februar 1988 - 2 C 65.86 -, ZBR 1988, 389, entsprechend bereits Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 30. April 1986 - 6 A 2454/83 -, ZBR 1986, 299.
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   BVerwG, 26.06.1987 - 2 C 50.86   

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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Laufbahnrecht - Forstdienst - Technischer Dienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 442
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